Allgemeine Geschäftsbedingungen LP – Haus und Garten GmbH

Unsere AGB gelten bei der Inanspruchnahme der Leistungen der LP – Haus und Garten GmbH als vereinbart. Insbesondere enthalten sie Ihre Rechte und Pflichten als unser Auftraggeber sowie die wichtigsten Datenschutzbestimmungen.

Präambel LP – Haus und Garten GmbH

LP – Haus und Garten GmbH

  • Ist Ihr kompetenter und verlässlicher Partner rund um Haus und Garten
  • Wenn Sie Ihren Garten neu gestalten oder Arbeiten rund um Ihr Haus benötigen, ist eine hohe Qualität von Beginn die Leitlinie unserer Arbeit
  • Wir bieten Ihnen eine jahrelange Erfahrung, handwerkliches Geschick und umfangreiches Know-how
  1. Allgemeine Bestimmungen
  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle

Verträge über die Erbringung von Leistungen bei

zwischen

LP – Haus und Garten GmbH

Alfred-Döblin-Allee 22
12529 Schönefeld

(mehr Informationen im Impressum.

(nachfolgend „Verwender“, „wir“, oder „uns“ genannt)

 

und Ihnen

(nachfolgend „Partner“, „Ihr“ oder „Sie“ genannt).

(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind.

(3) “Verbraucher” sind Sie, wenn Sie eine natürliche Person sind, die einen Vertrag mit uns zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(4) “Unternehmer”, sind Sie, wenn Sie eine natürliche Person sind oder einen Vertragsschluss für eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft tätigen, die bei Abschluss des Vertrages mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Diese AGB gelten auf allen unseren Plattformen. “Plattformen” sind alle unsere Vertriebs- und Operationskanäle und -dienste. Insbesondere sind es unsere Webseiten oder Apps und unsere Profile auf Webseiten oder Apps unserer Partner. Insbesondere sind es alle unsere Räumlichkeiten wie Lokale, Werkstätten oder Büroräume; alle unsere physischen oder elektronischen Unterlagen wie E-Mails, Auftragsdokumente oder Informationsmaterialien; alle unsere Vertriebsflächen wie Stände oder Ladenlokale sowie unsere Webseiten oder Apps und unsere Profile auf Webseiten oder Apps unserer Partner.

(6) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Abweichende AGB werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen haben. Etwas anderes kann gelten, soweit in diesen AGB in Einzelfällen etwas anderes bestimmt ist.

(7) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit einer Leistung getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus einer Bestellung bzw. Beauftragung sowie den dazugehörigen Anlagen, unserer Bestätigung, unserer Annahme sowie ergänzend, soweit dort nicht geregelt, aus diesen AGB. Diese AGB finden auch auf spätere Bestellungen bzw. Beauftragungen Anwendung, die Sie während oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit abgeben, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt sind andere AGB einbezogen worden.

(8) Diese AGB gelten auch für andere, zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträge, soweit keine speziellen, auf die andere Vertragsart bezogenen AGB vorliegen und Klauseln dieser AGB inhaltlich Anwendung finden können.

  • 2 Vertragsschluss

(1) Wenn wir unsere Leistungen auf unseren Plattformen präsentieren, geben wir kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Bei der Präsentation handelt sich um eine lediglich unverbindliche Darbietung.

(2) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Kostenvoranschlags- und Angebotsfehler können vor der Auftragsannahme berichtigt werden.

(3) Eine rechtsverbindliche Bestellung bzw. Beauftragung können Sie auf jede Weise abgeben, die unsere Plattformen anbietet. Insbesondere können Sie sie wie folgt abgeben:

  • Indem Sie einen Bestellungs- bzw. Beauftragungs-Button/Knopf auf unseren Plattformen anklicken, insbesondere auf unseren Webseiten und Apps sowie unseren Profilen auf Webseiten und Apps dritter
  • Indem Sie uns ausgefüllte Auftragsunterlagen über jeden gängigen Kommunikationskanal wie E-Mail, Post, Fax oder unsere Social-Media Profile zusenden,
  • Indem Sie uns ausgefüllte Auftragsunterlagen übergeben – beispielsweise in unseren Räumlichkeiten, beim einem Vertragsschluss in Ihren Räumen, auf Messen oder Informations- oder Werbeveranstaltungen oder bei jeder anderen Gelegenheit

(4) Mit der Beauftragung bzw. Bestellung stimmen Sie zudem diesen AGB und der Datenverarbeitung gemäß unserer Datenschutzerklärung verbindlich zu.

(5) Sie sind an die Beauftragung bzw. Bestellung für die Dauer von 2 Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.

(6) Wir können den Zugang der abgegebenen Bestellung bzw. Auftrages

–       per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse oder

–       mit Bestätigungsschreiben per Brief oder durch Übergabe

bestätigen. In der Bestätigung liegt keine verbindliche Annahme der Bestellung bzw. des Auftrages, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

(7) Wir bestätigen die Bestellung bzw. Beauftragung grundsätzlich selbst. Allerdings kann auch ein Dritter in unserem Namen eine Bestätigung abgeben, wenn Sie unsere Leistung auf Plattformen dritter – insbesondere einer Webseite oder App eines dritten – bestellt bzw. beauftragt haben, auf der wir ein Profil unterhalten.

(8) Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst zustande, wenn wir

  • die Bestellung bzw. Ihren Auftrag ausdrücklich annehmen,
  • mit der Leistungserbringung beginnen,
  • eine Rechnung stellen,
  • die Leistung – ganz oder teilweise – erbringen oder
  • Sie ein Konto auf unseren Plattformen einrichten – ob durch Anmeldung, die Übernahme Ihrer Daten von einem Drittanbieter oder auf eine andere Weise.

Die Annahme kann gleichzeitig mit der Bestätigung erfolgen.

(9) Sollte uns die Leistungserbringung nicht möglich sein, etwa weil ein zur Erbringung erforderlicher Bestandteil der Leistung nicht erhältlich ist, gilt eine Annahmeerklärung als nicht abgegeben. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande.

 

(10) Erhalten wir nach Durchführung der Auftragsbestätigung, Annahmeerklärung oder Rechnung Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse oder eine ungünstige Auskunft über ein wirtschaftliches Verhalten und/oder Zahlungsweise und/oder über andere Umstände, die darauf schließen lassen, dass unser Zahlungsanspruch gefährdet sein könnte, weil mangelnde Leistungsfähigkeit, so steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis die Zahlung vollständig bewirkt wurde oder Sie eine ausreichende Sicherheit bestellen. Wird die Zahlung nicht fristgemäß bewirkt oder keine Sicherheit bestellt, haben wir ein sofortiges Rücktrittsrecht. Unsere weiteren Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.

  • 3 Preise, Zahlung, Verzug, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Amtsgebühren

(1) Die von uns angegebenen Preise sind – soweit im Einzelfall nichts anderes präsentiert oder vereinbart – Bruttopreise inklusive der Umsatzsteuer. Die Preise gelten – soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart – zuzüglich anfallender Lieferkosten, Versandkosten und Montagekosten sowie Erd-, Elektro-, Maler-, Schalungs-, Maler-, Beton-, Pflaster-, Fliesen-, Kran-, Stemm-, Kernbohr-, Schlitz-, oder Verputzarbeiten.

(2) Unsere Vergütung wird – soweit keine andere Vereinbarung zwischen Ihnen und uns besteht – nach Erhalt der Lieferung bzw. der Abnahme oder ersatzweiser Vollendung des Werkes fällig. Einer ersatzweisen Vollendung steht es gleich, wenn eine Nutzung des Werkes erfolgt, beispielsweise indem der Pool genutzt oder ein ausgelegter Rasen begangen wird. Unsere Vergütung ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Versand unserer Rechnung (Rechnungsdatum) zu bezahlen. Unterbleibt die Zahlung, tritt Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen und weiteren Schadensersatz geltend zu machen. Der Verzugszins gegenüber Verbrauchern beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB; gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB.

(3) Wir ermöglichen Ihnen die Nutzung verschiedener Zahlungsdienste und -möglichkeiten. Sie können zur Zahlung jeden von uns bereitgestellten Zahlungsweg nutzen, insbesondere

–       auf ein von uns angegebenes Konto überweisen,

–     uns eine Einzugsermächtigung oder SEPA-Lastschriftmandat erteilen,

–       uns per EC-/Maestro- oder Kreditkarte bezahlen,

–       uns über eine Plattform dritter bezahlen (beispielsweise Apple App Store, Google Play oder Amazon Appstore) oder

–   uns über einen von uns angegebenen Zahlungsdienstleister (beispielsweise PayPal) bezahlen,

jeweils sofern wir eine entsprechende Zahlungsmöglichkeit anbieten. Wir behalten uns vor, Zahlungsmöglichkeiten individuell oder allgemein auszuschließen oder im Nachgang zu ergänzen.

(4) Sie nehmen die Zahlungsleistung eines Zahlungsdienstleisters in Anspruch, indem Sie auf den Button des Zahlungsdienstleisters während des Bestellprozesses von Leistungen klicken. Sie werden auf die entsprechende Seite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters geführt. Wir stellen hinsichtlich der Zahlung nur den Zugang zur Seite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, werden aber nicht Vertragspartei. Meistens ist es zur Nutzung von Zahlungsdiensten eines Zahlungsdienstleisters erforderlich, ein Vertragsverhältnis mit dem entsprechenden Zahlungsdienstleister einzugehen. Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen, AGB und Datenschutzbestimmungen.

(5) Sie nehmen die Zahlungsleistung einer dritten Plattform wie Apple App Store, Google Play oder Amazon Appstore in Anspruch, indem Sie unsere App über ihn runterladen. Wir stellen hinsichtlich der Zahlung nur den Zugang zur Seite der jeweiligen Plattform, werden aber nicht Vertragspartei. Meistens ist es zur Nutzung von Zahlungsdiensten einer dritten Plattform erforderlich, ein Vertragsverhältnis mit der entsprechenden dritten Plattformen einzugehen. Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen, AGB und Datenschutzbestimmungen.

(6) Im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung, eines SEPA-Lastschriftmandats oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zum Fälligkeitszeitpunkt veranlassen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Aufträge.

(7) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sowie dann, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

(8) Sie dürfen nur dann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(9) Für den Fall, dass auf eine unserer Forderung aus einem oder mehreren Verträgen nicht fristgerecht gezahlt wird, sind wir berechtigt ein Inkassobüro (z.B. Creditreform) mit dem weiteren Einzug der fälligen Forderung zu beauftragen. Sie willigen mit Vertragsunterschrift ein, dass wir die zum Einzug der Forderung erforderlichen Daten und Informationen an das Inkassobüro (z.B. Creditreform) übermitteln und das Inkassobüro (z.B. Creditreform) zur Speicherung und Verarbeitung der Daten berechtigt ist. Insbesondere werden Name und Anschrift, Vertragsdatum, sowie Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag und das Fälligkeitsdatum übermittelt.

(10) Gebühren (jegliche Ämter, Behörden o. ä.), Honorare oder sonstige Zahlungsansprüche anderer aus der Leistungserbringung resultierender Zahlungssachverhalte – insbesondere öffentlicher Gläubiger, beispielsweise die Gebühren einer für bestimmte Gartenarbeiten oder einen Pooleinbau erforderlichen Genehmigung  – sind nicht im Preis enthalten und werden von Ihnen gesondert und gegenüber den jeweiligen Stellen bzw. Personen entrichtet.

  1. Bestimmungen Leistungen Haus und Garten
  • 1 Leistungsumfang

(1) Wir erbringen Leistungen auf dem Gebiet von

  • Haus und
  • Garten

Im Rahmen der Tätigkeiten rund ums Haus führen wir durch:

  • Hausmeistertätigkeiten
  • Trockenbauarbeiten
  • Carport Aufbau
  • Zaunbauarbeiten
  • Einbau von genormten Baufertigteilen (z.b. Fenster, Türen, Zargen, Regalen)

Im Rahmen der Tätigkeiten rund um den Garten führen wir durch:

  • Gartenpflegetätigkeiten
  • Gartenanlagetätigkeiten
  • Rollrasenverlegung
  • Bepflanzung
  • Rasenmähen
  • Heckenschnitt
  • Weggestaltung
  • Pflasterarbeiten
  • Terrassenunterbau
  • Terrassenüberdachung Aufbau
  • Garten und Gerätehaus Aufbau
  • Feuerstellentätigkeiten
  • Gabionensetzung

(2) Maßgeblich für den Umfang unserer Leistung ist im Einzelfall:

  • Ihre Bestellung bzw. Ihr Auftrag, egal über welche unserer Plattformen Sie sie abgeben.

(3) Sofern Leistungen auf Plattformen präsentiert werden, bemühen wir uns um möglichst originalgetreue Abbildungen der angebotenen Leistungen. Folgende Abweichungen liegen im Rahmen des Verkehrsüblichen und werden daher als übliche Beschaffenheit von Ihnen akzeptiert:

  • leichte Farb- und Beschaffenheitsabweichungen – insbesondere weisen Naturmaterialien keine sich wiederholenden Färbungen oder Muster auf; Natursteine haben Risse, Adern sowie unterschiedliche Farben sowie Beschaffenheitsunterschiede; Platten erwecken oft den Anschein, hohl zu sein.
  • leichte Formabweichungen
  • 2 Vergütung und Durchführung

(1) Wir erhalten für unsere Leistungen eine Vergütung nach:

  • Ihrer Bestellung bzw. dem Auftrag nach dem Paragraphen über den Leistungsumfang

Die Materialkosten sind im Voraus – also auch vor Abnahme – zu bezahlen. Eine Lieferung kann vorher nicht erfolgen. Die Kosten unserer Arbeiten werden unmittelbar nach Durchführung – auch einer Teilleistung – bezahlt.

(2) Wir verpflichten uns, die vertraglich geschuldeten Leistungen sorgfältig und gewissenhaft zu Erbringen.

(3) Wir sind berechtigt, zur Erbringung der Leistung Dritte als Subunternehmer einzuschalten.

(4) An die vereinbarten Preise sind wir vier Monate ab Vertragsschluss gebunden. Sind längere Fristen zur Erbringung unserer Leistung vereinbart, sind wir berechtigt, bei Erhöhung der Material- und/oder Lohnkosten auf der Grundlage unserer ursprünglichen Preiskalkulation einen anteiligen Aufschlag für die eingetretene Kostensteigerung vorzunehmen. Machen wir von dieser Befugnis Gebrauch, können Sie vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preissteigerung deutlich über der Steigerung der Allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt.

  • 3 Leistungsfrist und Höhere Gewalt

(1) Wir sind – soweit nicht im Einzelfall vereinbart – nicht an Fristen und Termine bei der Ausführung der Leistung gebunden. Leistungstermine bedürfen der Schriftform. Leistungsfristen – sofern vereinbart – beginnen erst ab Vertragsschluss und frühestens nach Klärung aller technischen Fragen und Einzelheiten über die Vertragsdurchführung, den Eingang aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, der vereinbarten Zahlungen sowie die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Partners. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Leistungsfrist wird eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder das Werk zur Abnahme bereitgestellt oder ersatzweise vollendet bzw. die Leistungsbereitschaft gemeldet wurde. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der korrekten und fristgemäßen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht  zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Sie werden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich Informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Wird der Versand oder die Abnahme des Liefergegenstandes bzw. Abnahme oder ersatzweise Vollendung des Werkes aus Gründen verzögert, die Sie zu vertreten haben, so wird Ihnen  die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

(2) Soweit wir an der Leistungserbringung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher, von uns nicht zu vertretener Ereignisse gehindert werden, und die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – unerheblich ob beim Verwender oder dem Partner – (beispielsweise Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe bzw. der Vertragserfüllung von Subunternehmern, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe,  Aussperrungen, Betriebsstörungen jeder Art in unserem sowie in Drittbetrieben, Warenmangel oder ähnliches, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und wir nicht zu vertreten haben), verlängert sich die etwaig vereinbarte Leistungszeit in einem Umfang, der die angemessene Erfüllung der Leistungspflicht möglich macht. Wird die Leistung unmöglich, werden wir von der Leistungsverpflichtung frei, ohne dass Ihnen ein Rücktritt oder Schadensersatz zustehen. Treten entsprechende Hindernisse bei Ihnen auf, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für Ihre Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner teilen einander entsprechende Hindernisse unverzüglich mit.

(3) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung sind für Sie unzumutbar. Diese können nach vorheriger  Ankündigung auch vorzeitig erfolgen.

(4) Angelieferte Gegenstände sind auch von Ihnen entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen.

 

  • 4 Gefahrtragung und Versicherungen

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht – auch bei frachtfreier Lieferung – spätestens mit der Auslieferung der Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person / Anstalt oder bei Verlassen des Lagers zwecks Versendung auf Sie über. Dies gilt auch für Teilleistungen. Bei Werkleistungen geht die Gefahr unbeschadet der bevorstehenden Regelung mit der Abnahme bzw. ersatzweise Vollendung über.

(2) Der Gefahrenübergang auf Sie erfolgt auch, wenn Sie in Verzug der Annahme sind.

(3) Wird der Versand auf Ihren Wunsch oder aufgrund eines von Ihnen zu vertretenen Umstands verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf Sie über.

(4) Bei Leistungen außerhalb unserer Werke tragen wir keine Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung.

(5) Zeigt sich vor oder während der Reparatur vom Partner angelieferten Teilen, das diese nicht reparaturwürdig sind, oder bei Arbeiten außerhalb unserer Werke, dass einzelne Arbeiten nur in unserem Werk durchgeführt werden können, werden wir Sie unverzüglich benachrichtigen. Wir sind als dann berechtigt, bis zur Einigung über die zu treffenden Maßnahmen die Arbeiten zu unterbrechen oder endgültig zu beenden, wenn binnen einer angemessenen Zeit eine Einigung nicht herbeigeführt werden kann. In diesem Fall berechnen wir unseren tatsächlichen Leistungsaufwand.

(6) Versicherung gegen Lager-, Bruch-, Transport- und Feuerschäden und desgleichen erfolgt nur auf schriftliche Anordnung und auf Kosten des Partners.

 

  • 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die an Ihnen gelieferte, von uns hergestellte oder bei der Herstellung, Reparatur oder sonstigen Leistungshandlung genutzte und an Sie gelieferte Sache, bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag in unserem Eigentum.

(2) Sie sind verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf Sie übergegangen ist, die Sache pfleglich zu behandeln. Bei einem besonders hochwertigen Gut, insbesondere ab einem Wert von 10.000,00 €, sind Sie verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Werden Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich, sind sie von Ihnen auszuführen.

(4) Sie benachrichtigen uns unverzüglich in Textform, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. Wird der Dritte die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstatten, haften Sie für den entstandenen Ausfall.

(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Sache durch Sie erfolgt stets in unserem Namen und im Auftrag des Verwenders. Das Anwartschaftsrecht des Nutzers an der Sache setzt sich an der abgebildeten Sache fort. Wird die Sache mit anderen, dem Verwender nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, wird Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Sache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung erworben. Für den Fall der Vermischung gilt dasselbe. Erfolgt eine Vermischung in einer Art und Weise, die die Hauptsache als Ihr Eigentum begründet, sind Sie dazu verpflichtet uns anteilmäßig Mit- oder Alleineigentum zu übertragen. Unser so entstandenes Eigentum haben Sie ordnungsgemäß zu verwahren. Um unsere Forderungen gegen Sie zu sichern, treten Sie auch diese Forderungen an uns ab, welche Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Diese Abtretung haben wir bereits jetzt angenommen.

 

  • 6 Beanstandungen

(1) Sie sind verpflichtet, einen Transportschaden oder die Unvollständigkeit der Lieferung gegenüber dem der Ware beigefügten Lieferschein sofort zu rügen.

(2) Soll die gelieferte Ware verarbeitet werden und wird erkennbar mangelhafte Ware von Ihnen verarbeitet, werden Ihnen Aus- und Einbaukosten sowie Folgeschäden auch dann nicht ersetzt, wenn wir den Mangel zu vertreten haben. Ihr Nachlieferungsanspruch bleibt jedoch unberührt. Unterrichten Sie uns daher unverzüglich bei der Feststellung eines Mangels.

(3) Liefern wir Massenartikel wie z. B. Bodenplatten, Pflastersteine oder Mauersteine, dürfen Beschädigungen oder Mängel außerhalb der üblichen Normen bis zu 5 % der gelieferten Mengen auftreten, ohne dass Gewährleistung und Schadensersatz eintreten.  Ihr Nachlieferungsanspruch bleibt unberührt

  • 7 Pfandrecht

(1) Wegen unserer Forderungen erwerben wir ein Pfandrecht an Ihren, im Rahmen der Vertragsdurchführung in unseren Besitz gelangten Sachen. Es sichert alle Forderungen, die wir gegen Sie im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis haben, infolgedessen wir Besitz an der Sache erhalten haben.

(2) Auf Ihr Verlangen werden wir die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen nach unserer Wahl freigeben, wenn der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernde Gesamtforderung um mehr als 20 % übersteigt.

 

 

  • 8 Gewährleistung

(1) Wir haftet für Sach- oder Rechtsmängel vertragsgegenständlicher Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung. Im Fall von gebrauchten Waren oder ihrer Reparatur beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Diese Fristen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit sie nicht aus unerlaubter Handlung herrühren.

(2) Etwaige von uns gegebene Garantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.

(3) Bei Zerstörung der Reparatursache und ihren Ersatz durch eine gleichwertige Sache geht das Eigentum an der zerstörten Sache auf uns über.

(4) Wird von uns eine Rückgabe gewährt, werden 25 % des Warenwerts in Rechnung gestellt. Sonderanfertigungen wie auf Ihre Bedürfnisse angepasste Steine und Pflaster, Bewässerungsanlagen, Schwimmbecken, Schwimmbeckenüberdachungen, sind von einem Umtausch ausgeschlossen.

  1. Bestimmungen Käufe
  • 1 Lieferung

(1) Wenn zwischen Ihnen und uns eine Lieferung vereinbart worden ist, erfolgt sie an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.

(2) Soweit kein ausdrücklicher verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind die Liefertermine bzw. Lieferfristen des Verwenders ausschließlich unverbindliche Angaben.

(3) Beginnt eine von uns angegebene Lieferzeit, sind Sie zur rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung verpflichtet, insbesondere zur fristgemäßen Zahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Geraten Sie in Annahmeverzug oder verletzen Sie schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, können wir den hierdurch entstandenen Schaden unter Vorbehalt weitergehender Ansprüche geltend machen.  Ihnen bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.  Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht zu dem Zeitpunkt auf Sie über, in dem Sie in Annahme- oder Schuldnerverzug geratent. Ihre sonstigen Ansprüche und Rechte  wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

(5) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) wird in der Regel per Spedition geliefert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird.

(6) Sie können uns 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist in Textform auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten Wie einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder aus anderem Grund in Verzug geraten, setzen Sie eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung. Sollte die Nachfrist fruchtlos verstreichen,sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(7) Sind Sie Unternehmer und wird die Ware auf Ihren Wunsch versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen unseres Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf Sie über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

  • 2 Eigentumsvorbehalt

(1) Eine gelieferte oder übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag in unserem Eigentum.

(2) Sie sind verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf Sie  übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Beim Kauf eines besonders hochwertigen Guts, insbesondere ab einem Warenwert von 10.000,00 €, sind Sie verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Werden Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich, sind sie von Ihnen auszuführen.

(4) Sie benachrichtigen uns unverzüglich in Textform, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. Wird der der Dritte die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstatten, haften Sie für den entstandenen Ausfall.

(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie erfolgt stets in unserem Namen und im Auftrag für uns. Das Anwartschaftsrecht des Nutzers an der Kaufsache setzt sich an der abgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verwender nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, wird Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung erworben. Für den Fall der Vermischung gilt dasselbe. Erfolgt eine Vermischung in einer Art und Weise, die die Hauptsache als Ihr Eigentum begründet, sind Sie dazu verpflichtet uns anteilmäßig Mit- oder Alleineigentum zu übertragen. Unser so entstandenes Eigentum haben Sie ordnungsgemäß zu verwahren. Um unsere Forderungen gegen Sie zu sichern, treten Sie auch diese Forderungen an uns ab, welche Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Diese Abtretung haben wir bereits jetzt angenommen.

  • 3 Gewährleistung

(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter oder übergebener Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung oder Übergabe der Ware. Im Fall von gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Diese Fristen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit sie nicht aus unerlaubter Handlung herrühren.

(2) Etwaige von uns gegebene Garantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.

  • 4 Widerruf

(1) Sind Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, besteht das Widerrufsrecht nicht. Für Verbraucher und alleine im Fall eines im Fernabsatz getätigten Kaufes – beispielsweise direkt über unsere Webseite – gilt:

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LP – Haus und Garten GmbH, Seydlitzstraße 22, 12307 Berlin, E-Mail, Telefon) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser

Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An (LP – Haus und Garten GmbH, Seydlitzstraße 22, 12307 Berlin, E-Mail, Telefon)

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum _______________ (*)

–       ENDE DIESES MUSTERWIDERRUFSFORMULARS –

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht, erlischt oder kann ausgeschlossen werden, wenn ein gesetzlich geregelter Fall, eine entsprechende gerichtliche Entscheidung oder ein sonstiger rechtlicher Grund besteht. Gesetzlich geregelte Fälle ergeben sich insbesondere aus §§ 312 g oder 356 BGB.

Insbesondere besteht ein Widerrufsrecht nicht bei folgenden Verträgen:

– bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die Verträge eindeutig auf die persönlichen Bedürfnissen des Verbrauchers zugeschnitten sind.

– bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.

– bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn Ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

– bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurde.

– bei Verträgen zur Lieferung von alkoholischen Getränken, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die Getränke aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.

– bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

– bei Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement- Verträgen.

– bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzamt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien. mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 KAGB und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.

– bei Verträgen, zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

– bei Verträgen, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung).

– bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. Dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

– bei Verträgen zur Erbringung von Wett- oder Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb der Geschäftsräumen geschlossen wurde.

– bei notariell beurkundete Verträgen; dies gilt auch für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, nur wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Verbrauchers aus § 312 d Absatz 2 BGB gewährt sind.

(3) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund §§ 495, 506 bis 513 BGB ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zusteht, und nicht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen dem Verbraucher bereits nach § 305 Absatz 1 bis 6 KAGB ein Widerrufsrecht zusteht.

 

 

  1. Allgemeine Schlussbestimmungen
  • 1 Mitwirkungspflicht

(1) Sie werden uns bei der Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen fördern. Sie werden uns beispielsweise die erforderlichen Informationen, Daten, Umstände, Verhältnisse mitteilen oder Unterlagen, Sachen oder Zugänge zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stellen. Sie werden zudem auf die Abklärung aller für die Ausführung des Vertrags erforderlichen technischen Fragen und Einzelheiten hinwirken und uns alle hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere werden Sie uns den Zugang zu Ihrem vertragsgegenständlichen Grundstück ermöglichen, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Genehmigungen haben oder rechtszeitig zur Leistungserbringung einholen, uns alle Maße und technische Daten mitteilen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind (insbesondere den Versorgungsplan (Wasser, Gas, Strom, Kanal).

(2) Soweit Sie zur Mitteilung oder zur Verfügungsüberlassung nach Abs. 1 nicht berechtigt sind, liegt ebenso fehlende Mitwirkung vor. Sie versichern Ihre Berechtigung zu den entsprechenden Handlungen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen Ihrer fehlenden Berechtigung gegen uns vorgehen, werden Sie uns auf erstes Anfordern freistellen und uns jeglichen Schaden, der wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Fehlende, unvollständige, schadensverursachende oder rechtsverletzende Mitwirkung – beispielsweise durch Mitteilung bzw. Zuleitung unvollständiger, unrichtiger oder nicht zur rechtmäßigen Verwendung geeigneter Informationen, Daten, Stoffe oder Unterlagen – berechtigt uns zur Beendung des Vertrags, im Falle eines Vertrages mit einem Unternehmer auch ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung.

(4) Entsteht uns durch fehlerhafte Mitwirkung ein Schaden, besteht ein Schadensersatzanspruch. Sie stellen uns in diesem Fall ebenso von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit von Ihnen zumindest grob fahrlässig fehlerhaft durchgeführten Mitwirkungshandlungen geltend machen.

  • 2 Kommunikation

(1) Zur Gewährleistung einer schnellen und einfachen Kommunikation untereinander erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über E-Mail. Sie willigen dazu ein, dass Ihnen Informationen per E-Mail, Ihr Konto auf unseren Plattformen, postalisch oder auf anderem Weg zugesandt werden.

(2) Der Versand und die Kommunikation erfolgen auf Ihr Risiko. Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets, für Server- und Softwareprobleme Dritter oder Probleme eines Post- oder Zustellungsdienstleisters sind wir nicht verantwortlich und haftet nicht.

 

  • 3 Rechteeinräumung

(1) Sie verpflichten sich, uns bei Leistungserbringung die Möglichkeit einzuräumen, auf Ihrem Grundstück zwecks Dokumentation und Werbung Bild, Video, Ton und sonstige Aufnahmen unserer Leistung und damit auch Ihres Grundstücks zu machen.

(2) Sie räumen uns an den Ergebnissen ein umfassendes, ausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes und für alle Nutzungsarten uneingeschränkt geltendes Nutzungsrecht bzw. Schutzrechten ein.

(3) Sämtliche Urheber- und Nutzerrechte verbleiben bei uns.

  • 4 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Wir erheben personenbezogene Daten von Ihnen sowie ggf. andere von Ihnen zugeleitete oder im Zuge der Vertragserfüllung uns erlangten Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist zur Vertragserfüllung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1 b) DSGVO. Wir verarbeiten sie nach den Verpflichtungen der DSGVO. Nach § 5 Abs. 1 müssen personenbezogene Daten im Wesentlichen:

(a) auf rechtmäßige und faire Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);

(b)            für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden („Zweckbindung“);

(c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);

(d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);

(e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist („Speicherbegrenzung“);

(f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).

(2) Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte übermittelt, wenn keine entsprechende Pflicht besteht oder die Vertragsdurchführung oder der Einhaltung einer gesetzlichen Frist eine Datenübermittlung erforderlich macht, beispielsweise wenn die Weitergabe der Daten erforderlich sind, um für Sie eine zur Vertragsdurchführung notwendige Abfrage durch einen Drittanbieter durchzuführen, Ihre Daten an einen Zahlungsanbieter weitergeleitet werden oder freie Mitarbeiter in Anspruch genommen werden, um zur Erfüllung einer Leistungspflicht Ihnen gegenüber beizutragen. In diesen Fällen werden die Dienstleister vielfach mit Ihnen ein Vertragsverhältnis haben, so dass sie auf eigene Verantwortung handeln.

(3) Sobald Daten für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und falls eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nicht weiter besteht, werden sie von uns gelöscht. In Anbahnung unseres Vertragsverhältnisses sowie bei dessen Durchführung bewahren wir Ihre Daten auf. Dabei kann es auch notwendig sein, dass nach Kündigung unseres Vertragsverhältnisses Daten weiter aufbewahrt werden. Beispielsweise müssen Rechnungsdaten (Abrechnungsunterlagen) gemäß § 147 Abgabenordnung 10 Jahre aufbewahrt werden. Solange ein für uns ausführender Dienstleister ebenso einen Vertrag über die Durchführung Ihrer Leistung mit uns hat, bleiben wir verpflichtet, die Daten entsprechend der vereinbarten Aufbewahrungsfristen vorzuhalten.

(4) Sie haben das Recht auf Auskunft, Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten. Insbesondere haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten.

Ihre Anfrage kann an uns gestellt werden. Die Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum: URL IMPRESSUM Außerdem haben Sie das Recht auf eine verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe oder die bei einer Aufsichtsbehörde.

 

  • 5 Haftung und Freistellung

(1) Der Verwender haftet gegenüber dem Partner in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet der Verwender – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung des Verwenders für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

(4) Der Partner stellt den Verwender von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen möglicher schuldhafter Verletzungen des Partners gegen seine Pflichten – insbesondere aus diesen AGB – gegen uns und/oder unseren Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden, af erstes Anfordern frei. Der Partner ersetzt dem Verwender jeglichen Schaden, der wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • 6 Anwendbares Recht, Vertragssprache und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Partner Kaufmann und hat seinen Sitz zum Zeitpunkt der Beauftragung in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verwenders in Berlinr. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Vertragssprache ist, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, Deutsch.

(3) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen – die alternative Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung und § 36 VSBG. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist nicht verpflichtend und wird von uns nicht wahrgenommen.

 

  • 7 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB erfolgen schriftlich, das Recht hierzu behalten wir uns vor. Änderungen setzen voraus, dass Sie nicht unangemessen benachteiligt werden, kein Verstoß gegen Treu und Glauben geschieht und der Änderung nicht Widersprochen wird. Im Fall einer Änderung erfolgt eine Mitteilung über einen der Kommunikationskanäle – insbesondere per E-Mail – 2 Monate vor ihrer Wirksamkeit. Die Änderung wird wirksam, wenn ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen wird – hiernach werden die geänderten AGB gültig.

(2) Eine Abtretung dieses Vertrags an ein anderes Unternehmen wird vorbehalten. Sie wird 1 Monat nach Absendung einer Abtretungsmitteilung über einen unserer Kommunikationskanäle – insbesondere per E-Mail – an Sie gültig. Sie haben im Fall einer Abtretung ein Kündigungsrecht, welches 1 Monat nach Zugang der Mitteilung der Abtretung gilt. Alle uns eingeräumten Rechte gelten zugleich als unseren Rechtsnachfolgern eingeräumt.

(3) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.